- Du musst nüchtern und ohne körperlichen Entzug sein.
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- Wir benötigen für die Unterbringung einen Kostenübernahmeschein. Wenn Du in Not bist, kannst Du bei uns übernachten und gehst erst am nächsten Tag zum Amt.
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- An unsere Regeln und Vereinbarungen, die wir mit Dir treffen, musst Du Dich halten.
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- Teilnahme an der wöchentlichen Geprächsgruppe im Haus.
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- Keine Ausübung und Androhung von Gewalt!
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- Kein Konsum von Alkohol und sonstigen Drogen (dazu gehören auch Cannabis und Methadon), weder innerhalb noch außerhalb des Hauses. Bei einem Rückfall erfolgt der sofortige Auszug!
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